Der Auftrag des Gesetzgebers

Gesetzlicher Rahmen

Die Grundlage für die Arbeit unserer Kindertageseinrichtungen ist im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) geregelt – auch bekannt als Kinder- und Jugendhilfegesetz. Es formuliert den Auftrag:

  • Kinder in ihrer Persönlichkeit und sozialen Kompetenz zu stärken
  • Familien in Erziehung und Bildung zu unterstützen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern

Die Förderung umfasst Betreuung, Bildung und Erziehung – ganzheitlich, altersgerecht und orientiert an den Bedürfnissen jedes einzelnen Kindes. In Baden-Württemberg wird dieser Rahmen im Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) weiter konkretisiert.

Rechtliche Grundlage für Eltern:

Das Betreuungsverhältnis zwischen Eltern und Träger ist in der Kindergartenordnung verbindlich geregelt.

Die Kindergartenordnung


Einen Auszug der Kindergartenordnung finden Sie hier.