Der Auftrag des Gesetzgebers
Gesetzlicher Rahmen
Die Grundlage für die Arbeit unserer Kindertageseinrichtungen ist im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) geregelt – auch bekannt als Kinder- und Jugendhilfegesetz. Es formuliert den Auftrag:
- Kinder in ihrer Persönlichkeit und sozialen Kompetenz zu stärken
- Familien in Erziehung und Bildung zu unterstützen
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern
Die Förderung umfasst Betreuung, Bildung und Erziehung – ganzheitlich, altersgerecht und orientiert an den Bedürfnissen jedes einzelnen Kindes. In Baden-Württemberg wird dieser Rahmen im Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) weiter konkretisiert.
Rechtliche Grundlage für Eltern:
Das Betreuungsverhältnis zwischen Eltern und Träger ist in der Kindergartenordnung verbindlich geregelt.