St. Andreas Schwalldorf

In unserem Kindergarten St. Andreas in Rottenburg-Schwalldorf können derzeit in 1,5 Gruppen bis zu 33 Kinder aufgenommen werden. Die Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt werden in der Betreuungsform verlängerte Öffnungszeiten begleitet und gefördert.

Der Rottenburger Kindergartenplan, das diözesane Qualitätsmanagement und der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung Baden-Württemberg bilden die Grundlage für unsere Arbeit im Kindergarten.

Der Kindergarten St. Andreas ist Teil der pastoralen Arbeit und der Konzeption der Katholischen Kirchengemeinde St. Andreas in Rottenburg-Schwalldorf.

 

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Pädagogische Fachkraft (m/w/d)

als Gruppenleitung mit 35 %, unbefr., ca. 20 % als Inklusionskraft befr. bis 31.08.25 und ca. 10 % für die Sprachförderung befr. bis 31.07.25

Ihr Profil:

  • Sie sind flexibel und belastbar
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Sprachförderung Kolibri (Fortbildungsreihe: Mit Kindern im Gespräch)
  • Im Alltag sind Sie souverän
  • Sie sind offen für Neuerungen und Sensibilisierung für profilierte Charaktere
  • Eine team- und elternorientierte Arbeit ist Ihnen wichtig
  • Sie gestalten Bildung und Betreuung auf der Grundlage christlicher Werte und verbinden eine christliche Grundhaltung mit der Offenheit des Kindergartens im Erziehungsauftrag

Wir bieten Ihnen:

  • Viel Raum für Ihre berufliche und persönliche Weiterentwicklung
  • Voraussetzungen für selbständiges und anspruchsvolles Arbeiten
  • Fortbildungen für eine gelingende pädagogische Arbeit
  • Effektive und kurze Kommunikationswege durch dynamische und professionelle Trägerstrukturen
  • Tarifsicherheit – die Vergütung richtet sich nach der Arbeitsvertragsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart/Sozial- und Erziehungsdienst
  • Besondere familienorientierte Leistungen sind u. a. Ausgleichstage für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren, für die Übernahme der Pflege von pflegebedürftigen nahen Angehörigen, für MitarbeiterInnen ab 60 Jahren; Arbeitsbefreiung u. a. bei der kirchlichen Eheschließung; bei der Taufe, Erstkommunion, Firmung, Konfirmation oder kirchlichen Eheschließung eines Kindes etc.
  • Zuschuss zum Jobticket, Gehaltsvorschuss zum Jobrad

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Ihre Ansprechpartnerin


Linda Brunnenmiller
Fon (07071) 6887215
LBrunnenmiller(at)kvz.drs.de

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